Kurz gesagt
Moderne zahnärztliche Röntgenaufnahmen sind in der Regel mit einer niedrigen Strahlenexposition verbunden, dennoch braucht jede Aufnahme eine klinische Begründung. Sie sollte nicht routinemäßig, sondern für eine konkrete diagnostische oder therapeutische Frage erfolgen.
Wichtig zu wissen
- Die Notwendigkeit einer Aufnahme wird anhand von Beschwerden, klinischem Befund, vorhandenen Voraufnahmen und der geplanten Behandlung beurteilt.
- Es gibt kein automatisches Röntgenintervall für alle Patienten; Bildgebung richtet sich nach dem individuellen klinischen Bedarf.
- Geeignete vorhandene Voraufnahmen sollten nach Möglichkeit genutzt werden, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
- CBCT/3-D-Bildgebung ist dann angezeigt, wenn Verfahren mit geringerer Exposition die notwendige Information für die konkrete Fragestellung nicht liefern.
Was können Sie selbst tun?
Fragen Sie ruhig, warum die konkrete Aufnahme nötig ist, und weisen Sie auf aktuelle Bilder aus anderen Praxen hin. Entscheidend ist der klinische Bedarf.
Sagen Sie es ruhig offen. Sie müssen sich dafür nicht entschuldigen und auch nicht „tapfer durchhalten“. Sie können um verständliche Erklärungen, vereinbarte Pausen und ein Stoppsignal bitten.
Wann sollte man auf jeden Fall einen Termin vereinbaren?
Wenn Beschwerden anhalten, wiederkehren oder zunehmen oder wenn Schwellung, Blutung, Fieber, Gefühlsstörung oder andere ungewöhnliche Symptome hinzukommen, sollte die Ursache zahnärztlich abgeklärt werden.