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💊 Allgemeinerkrankungen und Medikamente

Ich nehme einen Blutverdünner oder Gerinnungshemmer – muss ich ihn absetzen?

Gerinnungshemmende oder thrombozytenhemmende Medikamente dürfen niemals eigenmächtig abgesetzt, reduziert oder zeitlich verschoben werden. Viele zahnärztliche Eingriffe sind unter fortgesetzter Einnahme möglich. Falls eine Änderung überhaupt nötig ist, darf sie nur nach vorheriger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt beziehungsweise Facharzt und dem Zahnarzt erfolgen.

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Sehr wichtig: Gerinnungshemmer oder Thrombozytenhemmer dürfen wegen einer Zahnbehandlung niemals eigenmächtig abgesetzt, reduziert oder zeitlich verschoben werden. Falls eine Änderung überhaupt nötig ist, darf sie nur nach vorheriger Abstimmung mit dem verordnenden behandelnden Arzt oder Facharzt und dem Zahnarzt erfolgen.

Kurz gesagt

Gerinnungshemmende oder thrombozytenhemmende Medikamente dürfen niemals eigenmächtig abgesetzt, reduziert oder zeitlich verschoben werden. Viele zahnärztliche Eingriffe sind unter fortgesetzter Einnahme möglich. Falls eine Änderung überhaupt nötig ist, darf sie nur nach vorheriger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt beziehungsweise Facharzt und dem Zahnarzt erfolgen.

Wichtig zu wissen

  • Gerinnungshemmende oder thrombozytenhemmende Medikamente dürfen niemals eigenmächtig abgesetzt, reduziert oder zeitlich verschoben werden. Viele zahnärztliche Eingriffe sind unter fortgesetzter Einnahme möglich. Falls eine Änderung überhaupt nötig ist, darf sie nur nach vorheriger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt beziehungsweise Facharzt und dem Zahnarzt erfolgen.
  • Allgemeinerkrankungen und Medikamente können für die Zahnbehandlung wichtig sein – etwa wegen Blutungsrisiko, Infektionsrisiko, Wundheilung oder Wechselwirkungen.
  • Bringen Sie eine aktuelle Medikamentenliste mit und nennen Sie auch Spritzen, Infusionen, Bedarfsmedikamente und kürzlich beendete Therapien.
  • Regelmäßig verordnete Medikamente dürfen wegen einer Zahnbehandlung nicht eigenmächtig abgesetzt, reduziert oder verschoben werden.
  • Bei komplexen Erkrankungen kann eine Abstimmung zwischen Zahnarzt und behandelndem Arzt oder Facharzt notwendig sein.

Was können Sie selbst tun?

Teilen Sie vor der Behandlung wichtige Diagnosen, Allergien und Medikamente mit. Änderungen einer laufenden Therapie gehören in die Hand des behandelnden Arztes/Facharztes – gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Zahnarzt.

💛 Wenn Sie Angst vor dem Zahnarzt haben …

Sagen Sie es ruhig offen. Sie müssen sich dafür nicht entschuldigen und auch nicht „tapfer durchhalten“. Sie können um verständliche Erklärungen, vereinbarte Pausen und ein Stoppsignal bitten.

Wann sollte man auf jeden Fall einen Termin vereinbaren?

Wenn Beschwerden anhalten, wiederkehren oder zunehmen oder wenn Schwellung, Blutung, Fieber, Gefühlsstörung oder andere ungewöhnliche Symptome hinzukommen, sollte die Ursache zahnärztlich abgeklärt werden.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Patienteninformation. Er stellt keine Diagnose, ersetzt keine persönliche zahnärztliche Untersuchung und keinen individuellen Behandlungsplan.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns gern oder folgen Sie unserer Facebook-Seite für weitere verständliche Zahninformationen.

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