Kurz gesagt
Notwendige Behandlungen wie Füllungen, Wurzelkanalbehandlung, Extraktionen oder Parodontalbehandlung können auch in der Schwangerschaft durchgeführt werden; akute Infektionen sollten nicht allein wegen der Schwangerschaft aufgeschoben werden.
Wichtig zu wissen
- Notwendige Zahnbehandlungen müssen nicht automatisch bis nach der Geburt verschoben werden.
- Unbehandelte Schmerzen und Infektionen können selbst belastend sein; akute Beschwerden sollten daher zeitnah abgeklärt werden.
- Lokalanästhesie und klinisch notwendige zahnärztliche Röntgenaufnahmen können nach fachlichen Empfehlungen auch während der Schwangerschaft eingesetzt werden.
- Informieren Sie den Zahnarzt über die Schwangerschaft, alle Medikamente und wichtige geburtshilfliche Besonderheiten; bei komplizierter Schwangerschaft kann eine Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt sinnvoll sein.
Was können Sie selbst tun?
Warten Sie bei akuten Schmerzen, Schwellung oder Infektion nicht bis zum Ende der Schwangerschaft. Teilen Sie Schwangerschaft und Medikamente mit und lassen Sie die Behandlung individuell planen.
Sagen Sie es ruhig offen. Sie müssen sich dafür nicht entschuldigen und auch nicht „tapfer durchhalten“. Sie können um verständliche Erklärungen, vereinbarte Pausen und ein Stoppsignal bitten.
Wann sollte man auf jeden Fall einen Termin vereinbaren?
Wenn Beschwerden anhalten, wiederkehren oder zunehmen oder wenn Schwellung, Blutung, Fieber, Gefühlsstörung oder andere ungewöhnliche Symptome hinzukommen, sollte die Ursache zahnärztlich abgeklärt werden.